Gestützt auf Art. 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) und auf die kantonalen Ausführungsbestimmungen ist www.dentalpersonal.ch im Besitz einer Bewillgung zur privaten Arbeitsvermittlung.
www.dentalpersonal.ch ist zur Einhaltung der Verordnungen des AVG verpflichtet. Diese Gesetzesbestimmungen ordnen sämtliche rechtlichen Aspekte der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs.